Eine Phantomkalkulation wird nötig, wenn ein Fahrzeug vom Kalkulationssystem nicht abgedeckt ist – etwa bei sehr seltenen Modellen, Importfahrzeugen oder Oldtimern.
In diesem Fall zieht der Sachverständige ein ähnliches, im System hinterlegtes Fahrzeug heran und kalkuliert den Schaden anhand vergleichbarer Werte. So lässt sich auch für nicht direkt erfasste Fahrzeuge eine nachvollziehbare Schadenkalkulation erstellen.
Die Phantomkalkulation ist eine Standardfunktion guter Kalkulationssysteme (DAT, Audatex) und ein Kriterium, das bei der Bewertung der Fahrzeugabdeckung eine Rolle spielt.