Die Nutzungsausfallentschädigung steht dem Geschädigten im Haftpflichtschaden zu, wenn er sein Fahrzeug während der Reparatur oder der Wiederbeschaffung nicht nutzen kann und keinen Mietwagen nimmt. Sie wird pro Ausfalltag gezahlt.
Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse; in der Praxis werden dafür verbreitete Nutzungsausfalltabellen herangezogen, die Fahrzeuge in Gruppen mit Tagessätzen einteilen. Das Gutachten liefert die Grundlagen: die voraussichtliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer und die Einstufung des Fahrzeugs.
Gutachten-Softwares weisen Ausfalldauer und Gruppe im Gutachten aus. Für Sachverständige ist eine saubere, begründete Angabe wichtig, weil Versicherer diese Position regelmäßig prüfen und kürzen.