Die merkantile Wertminderung bezeichnet den Wertverlust, den ein Unfallfahrzeug trotz fachgerechter Reparatur am Markt erleidet: Ein reparierter Unfallwagen erzielt beim Verkauf in der Regel einen geringeren Preis als ein unfallfreies Fahrzeug gleichen Zustands.
Im Haftpflichtschaden weist der Sachverständige die Wertminderung im Gutachten aus; der Geschädigte kann sie zusätzlich zu den Reparaturkosten ersetzt verlangen. Für die Bemessung existieren verschiedene anerkannte Methoden (u. a. nach BVSK, Ruhkopf/Sahm oder das Marktrelevanz- und Faktorenmodell); die Auswahl und Begründung liegt beim Sachverständigen.
Gutachten-Softwares unterstützen die Berechnung mit hinterlegten Methoden und übernehmen Fahrzeugdaten und Marktwerte automatisch in die Bewertung.