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Gutachten-Arten im Überblick: vom Haftpflichtschaden bis zum Gebrauchtwagencheck

Lesezeit ca. 8 Minuten Aktualisiert: August 2026 Herstellerunabhängig

Kfz-Sachverständige erstellen deutlich mehr als klassische Unfallgutachten. Dieser Ratgeber ordnet die sechs wichtigsten Gutachten-Arten und beantwortet für jede die drei Praxisfragen: Wann ist sie nötig, wer zahlt und was muss die Gutachten-Software dafür können?

Das Wichtigste in Kürze
  • Das Haftpflicht-Schadengutachten ist der häufigste Fall: Der Geschädigte darf einen eigenen Gutachter wählen, die gegnerische Versicherung trägt bei klarer Haftung die Kosten.
  • Bei Kaskoschäden bestimmt in der Regel die eigene Versicherung das Verfahren und beauftragt den Gutachter.
  • Für Bagatellschäden genügt meist ein Kurzgutachten oder eine Reparaturkostenkalkulation.
  • Wertgutachten, Beweissicherung und Gebrauchtwagencheck beauftragt und bezahlt der jeweilige Auftraggeber selbst.
  • Softwareseitig entscheidend: Kalkulationsanbindung (DAT oder Audatex), Restwert- und Marktwertabrufe, Bewertungsmodule und flexible Dokumentvorlagen je Gutachten-Art.

Warum die Unterscheidung wichtig ist

Auftraggeber, Kostenträger und rechtlicher Rahmen unterscheiden sich je nach Gutachten-Art erheblich. Für Sachverständige entscheidet die Zuordnung darüber, wie das Honorar kalkuliert wird und wie tief das Dokument ausfallen muss. Für Geschädigte und Fahrzeughalter klärt sie die wichtigste Frage vorab: ob die Kosten von einer Versicherung übernommen werden oder selbst zu tragen sind. Die folgenden sechs Typen decken den Großteil der Praxis ab.

Haftpflicht-Schadengutachten

Wann nötig: Nach einem unverschuldeten Unfall mit Sachschaden oberhalb der Bagatellgrenze. Das Gutachten dokumentiert Schadenumfang, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall und ist die Grundlage der Schadenregulierung.

Wer zahlt: Bei klarer Haftungslage die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der Geschädigte darf den Sachverständigen frei wählen und muss sich keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung aufdrängen lassen.

Software-Anforderungen: Hier ist der volle Funktionsumfang gefragt: Reparaturkostenkalkulation über DAT oder Audatex, Abrufe aus der Restwertbörse, Marktwertanalyse für den Wiederbeschaffungswert, Wertminderungsberechnung und ein gerichtsfestes, vollständiges Gutachtendokument mit Fotodokumentation.

Bagatellgrenze beachten
Unterhalb einer Schadenhöhe von rund 750 €, die in der Rechtsprechung häufig als Bagatellgrenze genannt wird, gilt ein vollständiges Gutachten meist als unverhältnismäßig. In diesen Fällen ist ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten der übliche Weg.

Kaskogutachten

Wann nötig: Bei selbst verschuldeten Schäden sowie bei Hagel, Sturm, Wildunfall, Glasbruch oder Diebstahl, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung eintreten soll.

Wer zahlt: Die eigene Kaskoversicherung. Anders als im Haftpflichtfall beauftragt hier in der Regel der Versicherer den Gutachter oder gibt das Verfahren vor. Bei Streit über die Schadenhöhe sehen die Versicherungsbedingungen üblicherweise ein Sachverständigenverfahren vor, in dem der Versicherungsnehmer einen eigenen Gutachter benennen kann; dessen Kosten werden je nach Ausgang aufgeteilt.

Software-Anforderungen: Fachlich ähnelt das Kaskogutachten dem Haftpflichtfall, formal gelten aber die Vorgaben des jeweiligen Versicherers. Wichtig sind eine saubere Kalkulation, anpassbare Dokumentvorlagen und die Möglichkeit, versichererspezifische Anforderungen wie Kürzungspositionen nachvollziehbar abzubilden.

Kurzgutachten und Reparaturkostenkalkulation

Wann nötig: Bei kleineren Schäden unterhalb oder nahe der Bagatellgrenze, wenn eine belastbare Zahl für die Regulierung reicht und kein vollständiges Beweisdokument gebraucht wird.

Wer zahlt: Je nach Konstellation die regulierende Versicherung oder der Auftraggeber selbst. Das Honorar liegt deutlich unter dem eines vollständigen Schadengutachtens.

Software-Anforderungen: Eine schlanke Vorlage, die Kalkulation und wenige Fotos zu einem kompakten Dokument bündelt. Effizienz zählt hier besonders, weil das Honorar klein ist: Je weniger Klicks vom Auftrag zum fertigen Kurzgutachten, desto eher lohnt sich der Fall. Abrechnungsmodelle pro Gutachten wie bei EasyExpert (3,35 € netto je Gutachten) oder Dynarex (ab 49,90 € je Gutachten inklusive DAT-Abrufen) passen gut zu Büros mit vielen kleinen Fällen (Stand: Juli 2026).

Wertgutachten und Oldtimerbewertung

Wann nötig: Beim Kauf oder Verkauf hochwertiger Fahrzeuge, für die Versicherungseinstufung von Old- und Youngtimern, nach umfangreichen Restaurierungen oder bei Leasingrückgaben. Das Wertgutachten dokumentiert Zustand und Marktwert; bei Oldtimern kommen Zustandsnoten und die Bewertung von Originalität und Restaurierungsqualität hinzu.

Wer zahlt: Der Auftraggeber, also Eigentümer, Kaufinteressent oder Leasinggesellschaft.

Software-Anforderungen: Bewertungsdaten und Marktwertanalysen zur Absicherung des ermittelten Werts, eine strukturierte Zustandsbeschreibung und eine umfangreiche Fotodokumentation. Für Oldtimer sind frei gestaltbare Textbausteine wichtig, weil Historie und Besonderheiten individuell beschrieben werden.

Beweissicherungsgutachten

Wann nötig: Wenn ein Zustand festgehalten werden muss, bevor er sich verändert: vor einer Reparatur, bei Streit über Werkstattleistungen, vor Gericht oder bei der Übergabe von Fahrzeugen und Flotten. Das Gutachten beschreibt den Ist-Zustand neutral und nachvollziehbar, ohne zwingend eine Kalkulation zu enthalten.

Wer zahlt: Die Partei, die die Beweissicherung veranlasst. In Gerichtsverfahren kann die Kostenlast später der unterliegenden Partei zugeordnet werden.

Software-Anforderungen: Lückenlose, beschriftete Fotodokumentation mit Zeitbezug, flexible Gliederungen und eine saubere Aktenführung, damit der dokumentierte Zustand auch Jahre später belastbar nachvollziehbar ist.

Gebrauchtwagencheck

Wann nötig: Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens, wenn der Interessent Vorschäden, Unfallreparaturen und den technischen Zustand unabhängig prüfen lassen will.

Wer zahlt: Der Kaufinteressent, gelegentlich auch der Verkäufer, der mit einem neutralen Zustandsbericht den Verkauf absichern möchte.

Software-Anforderungen: Checklistenbasierte Erfassung direkt am Fahrzeug, idealerweise mobil per Tablet oder Smartphone, plus VIN-Abfrage zur eindeutigen Fahrzeugidentifikation und ein kompakter Ergebnisbericht, den der Kunde noch vor Ort erhält.

Alle Gutachten-Arten auf einen Blick

Gutachten-ArtTypischer AnlassWer zahltSoftware-Schwerpunkt
Haftpflicht-SchadengutachtenUnverschuldeter UnfallGegnerische HaftpflichtversicherungKalkulation, Restwert, Marktwert, Wertminderung
KaskogutachtenEigenschaden, Hagel, Wild, DiebstahlEigene KaskoversicherungKalkulation, versichererspezifische Vorlagen
KurzgutachtenBagatellschadenVersicherung oder AuftraggeberSchlanke Vorlagen, schneller Workflow
Wertgutachten / OldtimerKauf, Verkauf, VersicherungseinstufungAuftraggeberBewertungsmodule, Textbausteine, Fotos
BeweissicherungZustand vor Veränderung festhaltenVeranlassende ParteiFotodokumentation, Aktenführung
GebrauchtwagencheckKaufberatungKaufinteressentMobile Checklisten, VIN-Abfrage

Was folgt daraus für die Software-Wahl?

Wer ausschließlich Haftpflicht-Schadengutachten erstellt, braucht vor allem eine starke Kalkulationsanbindung und verlässliche Restwert- und Marktwertabrufe. Wer das Spektrum breiter anlegt, sollte auf flexible Dokumentvorlagen je Gutachten-Art, Bewertungsfunktionen und mobile Erfassung achten. Programme wie autoiXpert (99 € netto pro Monat, Cloud, DAT und Audatex wählbar) decken alle gängigen Gutachten-Arten in einem System ab; UltraExpert startet bei 120 € pro Monat für den Basiszugang (Stand: Juli 2026). Für Büros mit vielen Kurzgutachten und schwankendem Volumen kann eine Abrechnung pro Fall wirtschaftlicher sein als ein Abo. Bei welcher Auslastung sich welches Modell rechnet, hängt vom Mix der Gutachten-Arten ab und lässt sich mit den eigenen Fallzahlen schnell durchrechnen. Welche Kostenblöcke insgesamt zusammenkommen, zeigt der Ratgeber Was kostet die Ausstattung wirklich?.

Welche Software deckt Ihr Gutachten-Spektrum ab?
Alle Anbieter mit Preis, Kalkulationsanbindung und Funktionsumfang im unabhängigen Vergleich.
Zum Vergleich
Fazit
Die sechs Gutachten-Arten unterscheiden sich vor allem in Auftraggeber, Kostenträger und Dokumenttiefe. Für die Praxis lohnt es sich, das eigene Leistungsspektrum früh festzulegen und die Software danach auszuwählen: volle Kalkulations- und Bewertungstiefe für den Schadenbereich, flexible Vorlagen und mobile Erfassung für Bewertung, Beweissicherung und Kaufberatung.